Unsere Leistungen:
... und vieles mehr!
Abrechnung mit den Krankenkassen:
Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen und rechnen mit diesen direkt ab.
Für die Fahrt benötigen Sie eine Verordnung zur Krankenbeförderung oder auch Transportschein genannt. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder bei Ihrer Krankenkasse.
Unten aufgeführt sehen Sie ein Beispiel für eine Verordnung einer Krankenbeförderung und wie die Verordung ausgefüllt sein sollte.
Je nach Transportart ist entweder Tragestuhl (für sitzende Transporte) oder Liegend (für Liegendtransporte) anzukreuzen.
Wichtig!
Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten eines Krankentransports übernehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei Zweifeln kontakieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.
Eigenanteil:
Der Eigenanteil pro Fahrt beträgt 10% der Fahrtkosten, jedoch min. 5€ und max. 10€ pro Fahrt.
Privatfahrten:
Fahrten zu privaten Anlässen (z.B. Geburtstage, Familienfeiern, Ausflüge, Altenheim zu Altenheim, etc.) sind bei uns jederzeit möglich. Bei Vorbestellung fahren wir auch Sonn- und Feiertage.
Da diese Fahrten jedoch nicht medizinisch notwendig sind, werden diese Fahrten nicht von der Krankenkasse übernommen.
Hierfür erstellen wir Ihnen gerne ein persönliches Angebot.
Hierzu weitere Fragen? Dann kontakieren Sie uns gerne, wir sind jederzeit für Sie da.